Fehlerhafte Testamente führen oft zu Streitigkeiten unter den Angehörigen.
Hinzu kommt, dass eine ungeplante Vermögensnachfolge unliebsame steuerliche Überraschungen mit sich bringt.
Eine rechtzeitige und gut durchdachte letztwillige Verfügung ist auch erforderlich, um den Nachlass nicht gänzlich auseinanderfallen zu lassen. Diese Gefahr besteht zum einen, wenn die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung besteht oder Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche geltend machen und ausgezahlt werden müssen.
Diese Internetseiten sollen auf die wesentlichen Eckpunkte des Erbrechtes hinweisen und dem Interessierten einen ersten Überblick verschaffen.
Beim Lesen der Informationen werden Sie feststellen, dass bei einer optimal geplanten Vermögensnachfolge nicht nur erbrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Zu berücksichtigen sind auch die familären Gegebenheiten (insbesondere Ehe-/ Lebenspartner, eheliche und nichteheliche Kinder). Sind größere Vermögensmassen betroffen, gilt besonderer Augenmerk vor allem dem steuerrechtlichen Aspekt. Eine sinnvolle Nachlaßplanung erfordert in den meisten Fällen daher ein Zusammenwirken von Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater.
Gerade Selbständige sollten bedenken, dass die Vermögensnachfolge nicht nur eine Frage für "ältere Semester" ist. Die weitere Handlungsfähigkeit und Aufrechterhaltung des Unternehmens sollte für den Fall, dass dem Unternehmer etwas zustößt, geregelt sein.
Ist die Vermögensnachfolge durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) geregelt, sollte dennoch in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung stattfinden, ob die Verfügung noch der konkreten Lebenssituation entspricht und ob rechtliche Veränderungen stattgefunden haben (Steuerrecht !).