Erbschafts- und Schenkungssteuer
So sehr sich jeder über eine Erbschaft freut, kann die erste Freude getrübt sein, wenn sich der Fiskus meldet. Allerdings können nahe Angehörige aufgrund umfangreicher Freibeträge bei überschaubaren Vermögensmassen beruhigt sein. Es werden keine oder relativ geringe Steuern anfallen. Aber um auch diese zu vermeiden, ist es in vielen Fällen ratsam, sich schon rechtzeitig den Rat eines erfahrenen Steuerberaters einzuholen und zusammen mit einem Rechtsanwalt und Notar eine optimale Nachlassplanung zu erarbeiten.
Mit dem Erbschaftssteuerrecht befaßt sich derzeit auch das Bundesverfassungsgericht. Es hat sich mit der Fage auseinanderzusetzen, ob die derzeitig unterschiedliche Bewertung von Betriebsvermögen und sonstigem Grundbesitz einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellt. Eine Entscheidung ist frühestens im Jahr 2005 zu erwarten.