Das Pflichtteilsrecht
 

 

Das deutsche Erbrecht kennt zwar den Grundsatz der Testierfreiheit an, d. h. jeder kann sein Vermögen im Erbfall einer frei gewählten Person zusprechen. In gewissen Grenzen ist diese Freiheit jedoch eingeschränkt, weil den Interessen nahestehender Angehöriger Rechnung zu tragen ist. Ein eng umgrenzter Personenkreis wird daher privilegiert und von Gesetzes wegen ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erben zugesprochen.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass sich immer mehr Gerichte mit Fragen der Enterbung auseinanderzusetzen haben, hat das Bundesjustizministerium im Dezember 2005 angekündigt, das bestehende Erbrecht zu überprüfen. Es wird derzeit diskutiert, die Höhe des Pflichtteils abzusenken und das Erbrecht grundlegend zu reformieren.

 


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