Internationales Erbrecht


Das Internationale Privatrecht (auch als Kollisionsrecht bezeichnet) ist im Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB) geregelt.

Das IPR beantwortet die Frage, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden ist.

Jeder Staat hat sein eigenes Kollisionsrecht und setzt unterschiedliche Maßstäbe, welches Recht aus seiner Sicht auf einen bestimmten Lebenssachverhalt angewendet werden sollte.

So geht das deutsche IPR zum Beispiel davon aus, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen (Erbfolge) nach dem Heimatrecht des Erblassers richtet. Aus deutscher Sicht kommt es demzufolge immer auf die Staatsangehörigkeit an, unabhängig davon, wo der Erblasser zuletzt gelebt hat oder welche Gegenstände zum Nachlassvermögen gehören. Auf den gesamten Nachlass findet nur eine Rechtsordnung Anwendung.

Viele Staaten (vor allem Großbritannien, die USA, Südafrika, Australien) unterteilen das Nachlassvermögen hingegen in bewegliche und unbewegliche Gegenstände. Die Erbfolge richtet sich bei Immobilien nach dem Ort der Belegenheit, bei beweglichem Vermögen nach dem letzten Domizil des Erblassers. Bei dieser Vorgehensweise kann es demzufolge dazu kommen, dass mehrere Rechtsordnungen zur Anwendung kommen. Ein grenzüberschreitender Erbfall kann sehr kompliziert werden.

Es wichtig zu wissen, welches Recht zur Anwendung kommt, weil sich danach Pflichtteilsansprüche, das gesetzliche Erbecht des Ehegatten und der mögliche Inhalt von Testamenten und Erbverträgen richten.


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