Was ist bei der Errichtung eines Testamentes zu bedenken?
- Testierfähigkeit
- Einhaltung zwingender Formvorschriften
- Wo soll das Testament verwahrt werden ?
- Personenstand des Testamentserrichters (ledig, verheiratet, geschieden)
- Güterstand des Testamentserrichters (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- bestehende Ehe- oder Erbverträge
- zeitlich frühere Testamente
- eheliche oder nicht eheliche, adoptierte oder für ehelich erklärte Kinder
- weitere (noch ungeborene) Nachkommen
- Erbfolge nach dem Gesetz
- in Betracht kommende Pflichtteilsberechtigte
- bestehende Vereinbarung eines Erb- oder Pflichtteilsverzichts
- mögliche und gewollte Pflichtteilsentziehung oder –beschränkung
- Umfang des Vermögens des Testamentserrichters
- außer Privat- auch Betriebsvermögen, im Ausland belegenes Vermögen
- Verbindlichkeiten des Testamentserrichters
- Berücksichtigung einer Sondererbfolge (z. B. Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften)
- Sicherung der Unternehmensnachfolge durch das Testament
- Einsetzung eines Alleinerben oder mehrere Personen
- Verteilung des Vermögens an mehrere Erben insgesamt oder getrennt nach einzelnen Nachlassgegenständen
- wertmäßiger Ausgleich unter den Miterben bei Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände
- Ausgleichspflicht unter erbenden Abkömmlingen für Zuwendungen, die zu Lebzeiten des Erblassers getroffen werden
- Abweichende Erbeinsetzung bei Wiederverheiratung des Ehegatten
- ggf. Ersatzerbe bei Wegfall eines ursprünglichen Erben
- ggf. Vor- und Nacherbschaft
- Anordnung von Vermächtnis, hinreichend konkrete Bezeichnung der Gegenstände im Testament
- Einflussnahme auf den Nachlass nach Erbfall durch Anordnung von Testamentsvollstreckung, Auflagen oder den Ausschluss der Auseinandersetzung unter Miterben