Steuersätze

Hat man vom ermittelten Nachlasswert die entsprechenden persönlichen Freibeträge und Versorgungsfreibeträge abgezogen und es verbleibt dann noch ein Überschuß, stellt dieser den zu versteuernden Nachlass dar.

Alle Erwerbe von dem selben Schenker bzw. Erblasser werden jedes Mal zum Stichtag des letzten Erwerbs für die zurückliegenden 10 Jahre zusammengezählt und nach einmaligen Abzug der Freibeträge besteuert. Für die Erwerbe in diesem Zeitraum früher bezahlte Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer wird angerechnet.

Die steuerliche Belastung steigt innerhalb der Steuerklassen mit zunehmendem Nachlasswert.

Wert
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III
bis 52.000 Euro
7 %
12 %
17 %
bis 256.000 Euro
11 %
17 %
23 %
bis 512.000 Euro
15 %
22 %
29 %
bis 5.113.000 Euro
19 %
27 %
35 %
bis 12.783.000 Euro
23 %
32 %
41 %
bis 25.565.000 Euro
27 %
37%
47 %
bis 25.565.000 Euro
30 %
40 %
50 %


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