Inwieweit eine Pflicht besteht, einen durch Erbschaft erlangten Vermögenswert zu versteuern, hängt von mehreren Faktoren ab.
Zunächst ist zu beachten, dass jeder, der aus einer Erbschaft etwas erwirbt, grundsätzlich steuerpflichtig ist. Es macht also keinen Unterschied, ob man Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter ist.
Dem Finanzamt entgehen steuerlich relevante Sterbefälle in der Regel nicht, denn Nachlassgerichte, Behörden sowie Banken und Sparkassen unterliegen einer Meldepflicht.