Pflichtteilsrestanspruch
 
Der Pflichtteilsrestanspruch steht einem Pflichtteilsberechtigten zu, dem zwar ein Erbteil hinterlassen wurde, der jedoch geringer ist als der ordentliche Pflichtteil, d.h. weniger als die Hälfte des gesetzlichen Pflichtteils.

Damit der Erblasser die Pflichtteilsansprüche nicht dadurch umgehen kann, dass er den Pflichtteilsberechtigten einen minimalen Erbteil einräumt, sieht das Gesetz in solchen Fällen einen Zusatzpflichtteil vor. Der Pflichtteilsberechtigte kann von den Miterben verlangen, dass die Differenz zwischen Erbteil und ordentlichen Pflichtteil auszugleichen.

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